Balanitis
(Balanoposthitis) ist eine Entzündung der Eichel
und/oder der Vorhaut. Wesentlich seltener ist die weibliche Klitoris davon
betroffen. Bei unbeschnittenen Männern ist die Rate von entzündungsbedingten
Krankheiten am Penis ungemein höher, als bei Beschnittenen.
Vorsorge:
Sorgfältige Hygienemaßnamen reduzieren das Risiko einer Balanitis und der
damit verbundenen Komplikationen. Der Penis sollte nach jedem Urinieren
gewaschen und der Bereich unter der Vorhaut trocken gehalten werden, alternativ
kommt eine ("tight") Circumcision in Betracht, da Bal. oft durch
die Ansammlung von Smegma verursacht wird. Bei routinemäßig Beschnittenen
kommt diese Krankheit nicht vor.
Symptome:
1. Rötung an der Eichel und/oder Vorhaut
2. "Fauliger" Geruch
3. Schmerzen an Penis und Vorhaut
Komplikationen:
Eine chronische Entzündung kann zur Vernarbung der Eichel und Vorhaut sowie
zur Verengung der Harnröhrenöffnung führen. Außerdem kann das Vor- und
Zurückziehen der Vorhaut durch Schmerzen und Schwellungen erschwert oder
verhindert werden. Eine Phimose (Vorhautverengung) kann die Folge sein.
Behandlung:
Beim ersten Auftreten von Balanitis sollte eine Circumcision erfolgen. Diese
verhindert eine Verschlimmerung der Krankheit (wiederkehrende bzw. chronische
Bal.) und eine Vernarbung der Eichel (s. Bilder unten).


Wenn eine Balanitis/Balanoposthitis auftritt, sollte dieses sehr ernst
genommen werden!
Ein 30-jähriger Mann erhielt aufgrund der Fehlbehandlung einer
Balanoposthitis 30.000 DM (über 15.000 EUR) Schmerzensgeld. Er war 10 Wochen in stationärer
Behandlung, hatte 5 Operationen innerhalb von 7 Monaten und anschließend einen
2 Monate dauernden Kuraufenthalt. Er hatte eine Minderung der Erwerbsfähigkeit
von 100% über 1 Jahr. Außerdem litt er anfänglich unter einer Angst vor Impotenz, und
hatte ungewöhnliche Schmerzen. Die Fähigkeit zum Geschlechtsverkehr ist
letztendlich erhalten geblieben. Als Dauerschaden verblieben eine Verkürzung
des Penis sowie ausgedehnte Vernarbungen der Ersatzvorhaut und der Haut des
Penisschaftes. Der grobe Behandlungsfehler und schwerwiegende
Dokumentationsverstöße wirkten sich schmerzensgelderhöhend aus. Der
Rechtsstreit ging über 2 Instanzen (Urteil des OLG Köln, 10.03.1994, 5 U
2/94).
Olaf (D)